Medienmitteilung: Parlamentarische Gruppe für Polizei- und Sicherheitsfragen
Wer einen Staatsvertreter angreift soll ins Gefängnis
pd – Immer wieder werden Behördenvertreter und Beamte bedroht und tätlich angegriffen. Neu soll Gewalt gegen Vertreter des Staats mit einer minimalen Freiheitsstrafe von 3 Tagen bestraft werden. Dies verlangen zwei parlamentarische Initiativen von den Nationalräten Marco Romano (CVP) und Bernhard Guhl (BDP). „Es braucht dringend eine klare Minimalstrafe, damit den Tätern sowohl in präventiver und abschreckender, wie aber auch in repressiver Hinsicht ein klares Zeichen gesetzt wird", betont der Tessiner CVP-Nationalrat Marco Romano. Der Verband Schweizerischer Polizei-Beamter VSPB ist froh, dass endlich auch die Politik handelt.
Behörden und Beamte vollziehen den Allgemeinwillen im Namen des Staates zum Wohle des Volkes. Seit Jahren ist leider festzustellen, dass der Respekt gegenüber dem Staat, deren Behörden und Beamte immer mehr gesunken ist. Die Zahlen der Kriminalstatistik sind eindeutig: Waren es im Jahr 2000 noch gerade Mal 774 Anzeigen gegen Art. 285 StGB, ist die Zahl bis 2015 auf über 2800 Anzeigen wegen Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte explodiert. „Diese Situation ist inakzeptabel und wir müssen unseren Behörden und Beamten besser Rechnung tragen und in Schutz nehmen", sagt der Aargauer BDP-Nationalrat Bernhard Guhl und betont: „Die Angriffe auf Vertreter des Staates – wie etwa die Polizistinnen und Polizisten – werden nicht nur immer häufiger, sondern auch brutaler und die Täter nehmen bewusst schwere Verletzungen in Kauf." Die minimale Freiheitsstrafe von 3 Tagen und die Möglichkeit der Verdoppelung des Höchststrafmasses durch den Richter bei einem qualifizierten spezifischen Wiederholungsfall sollen künftig die Vertreter des Staats besser schützen. Dieser Meinung sind auch die 29 mitunterzeichnenden Parlamentarier von Links bis Rechts.
VSPB begrüsst die längst überfällige Anpassung
Bereits im Jahr 2009 hat der Verband Schweizerischer Polizei-Beamter VSPB eine Petition eingereicht, die der Nationalrat angenommen hat. Sowohl der Bundesrat wie auch der Ständerat sahen aber keinen Grund das Strafmass anzupassen. Mehrere politische Vorstösse und kantonale Initiativen haben aber in der Zwischenzeit die Notwendigkeit für eine härtere Gangart bei Artikel 285 StGB bekräftigt. „Endlich hat auch die Politik gemerkt, dass diese Entwicklung nicht mehr tragbar ist", zeigt sich VSPB-Präsidentin Johanna Bundi Ryser erfreut und betont: „Mit diesen Strafen überlegen es sich die Täter zweimal, ob sie Gewalt gegen Polizistinnen und Polizisten sowie den anderen Behördenvertretern ausüben wollen oder nicht."
Auch Bevölkerung verlangt härtere Strafen
„Heute werden die Täter mit Samthandschuhen angefasst und das darf definitiv nicht sein", sagte im Frühling Stefano Piazza, Präsident des Tessiner Vereins „Amici delle Forze di Polizia Svizzere" (AFPS),
Parlamentarische Gruppe für Polizei- und Sicherheitsfragen Intergroupe parlementaire Police et sécurité) unterzeichnet und ihren Wunsch nach härteren Strafen signalisiert. „Wir haben aufgezeigt, dass Angriffe gegen Polizisten und andere Behördenvertreter nicht länger von der Bevölkerung akzeptiert werden", sagt Stefano Piazza und ergänzt: „Wir sind sehr froh, dass die Politik endlich handelt."
Parlamentarieranlass war Wegweisend
Am 20. September folgten 12 Parlamentarierinnen und Parlamentarier der Einladung der parlamentarischen Gruppe für Polizei- und Sicherheitsfragen zur Informations- und Diskussions-veranstaltung mit dem Titel „Gewalt gegen die Polizei ist Gewalt gegen den Staat: ist Art. 285 StGB Zeitgemäss?". „In der Diskussion kamen wir unisono zum Schluss: Nun braucht es ein klares Signal aus Bern", sagt Bernhard Guhl, BDP-Nationalrat und Präsident der parlamentarischen Gruppe für Polizei- und Sicherheitsfragen und betont: „Diese Einigkeit war auch wegweisend für die letzte Woche eingereichten Vorstösse." Er und Marco Romano sind überzeugt, dass nun auch ihre Kolleginnen und Kollegen im National- sowie Ständerat die Notwendigkeit härterer Strafen sehen.