Vorteile.

Berufsrechtsschutz.

Der VSPB gewährt seinen Mitgliedern Rechtsschutz. Anspruch besteht im Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit sowie im Zusammenhang mit der Tätigkeit für den VSPB oder eine Sektion.

Details sind dem Rechtsschutzreglement zu entnehmen. Befinden Sie sich in einer Situation, die juristischer Abklärung oder Hilfe bedarf, bitten wir Sie, sich zwecks weiteren Vorgehens mit dem für den Rechtsschutz zuständigen Funktionär Ihrer Sektion in Verbindung zu setzen. Sollten Sie nicht wissen, wer dafür zuständig ist, gibt Ihnen unser Verbandssekretariat gerne Auskunft. Ein Gesuch kann ausschließlich in Zusammenarbeit mit der Sektion, der Sie angehören, eingereicht werden. Zur Vorbereitung der Gesuchseinreichung kann an dieser Stelle jedoch bereits das Gesuch heruntergeladen werden:

Weitere Infos über den Ablauf finden Sie auf folgendem Merkblatt zum Rechtsschutz des VSPB.

 

Einreichung des gesuchs um rechtsschutz.

Das Rechtsschutzgesuch muss bei einem Vorstandsmitglied des Verband Schweizer Polizeibeamter VSPB, Sektion Curia eingereicht werden und dieser leitet das Gesuch zur Prüfung an den VSPB Schweiz weiter.

Formular VSPB:

 

Formular VSPB.

Unter der Rubrik "Mitglied der Sektion" ist die Abkürzung VSPB Sektion Curia einzutragen. Die "Begründung" muss detailliert mit der Beschreibung des Vorfalles, resp. Anschuldigung inkl. Datum erfolgen. Als Beilage sollten alle vorhandenen Akten aufgeführt werden. Das ausgefüllte Formular inkl. Beilagen einem Vorstandsmitglied weiterleiten.